22.11.2011 - 13 Bebauungsplan Nr. 20.2 "Dünenweg 21...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Folgende Beschlussfassung wird empfohlen:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.       Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 20.2 „Dünenweg 21“ als Satzung gemäß Anlage.

 

2.       Die Satzung über die Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=56228&selfaction=print