05.05.2011 - 6 Landesverordnung über die Europäischen Vogelsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Hierzu begrüßt Frau Bernier Frau Sennewald vom Plaungsbüro Mahnel und erteilt ihr das Wort.

Frau Sennewald erläutert den Sachverhalt. Sie bezieht sich auf den Entwurf der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern. Mit diesem Entwurf bzw. mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird eine Rechtssicherheit zu den SBA-Gebieten gegeben. Sie verweist in ihren Ausführungen auf den FFH-Erlass, der rechtlich falsch ist, weil der nicht auf das aktuelle Vogelschutzgesetz abgestimmt ist und die Landesverordnung dringend notwendig ist. Die Richtlinie muss in nationale Recht umgewandet werden.   

 

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1.       Die Gemeinde befürwortet den Erlass einer Landesverordnung.

Die Gemeinde nimmt den Inhalt zur Kenntnis.

 

2.       Die Durchführung des Verfahrens stößt bei der Gemeinde auf Unverständnis. Nach der langen Zeitdauer für die EU-Schutzgebietsmeldung ist die kurze Zeit für den Erlass der Landesverordnung sehr fragwürdig. Diese kurze Abwicklung ist kaum mit der Kommunalverfassung vereinbar.

 

3.       Formal ist eine Beteiligung der Gemeinde nicht darstellbar. Die Vorbereitung über die Ausschüsse ist innerhalb der Frist unter Berücksichtigung des ordnungsgemäßen Turnus nicht möglich. Der Beschluss durch die Gemeindevertretung ist jedoch für diesen Sachverhalt zwingend erforderlich und keine Aufgabe der Verwaltung.

 

4.       Die Gemeinde fordert, dass das „Gewirr“ an Schutzgebieten / Schutzgebietsverordnungen soweit aufgegliedert wird, dass noch eine planerische Konfliktbewältigung im Rahmen der kommunalen Planungshoheit möglich ist.

 

5.       Die Gemeinde bittet um Klarstellung zur weiteren Vorgehensweise für FFH-Verträglichkeitsprüfungen. FFH-Richtlinie gilt für Prüfungen fort. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des NatSchAG M-V ist eine Überarbeitung bzw. Anpassung der FFH-Hinweise M-V nicht erfolgt. Die Gemeinde bittet dringend darum und hierzu um entsprechende Stellungnahmen, wann mit einer Überarbeitung der FFH-Hinweise bzw. einer Anpassung an das NatSchAG M-V zu rechnen ist oder ob die Hinweise für nichtig erklärt werden.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .2

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Anlagen zur Vorlage

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