11.05.2026 - 7.5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 50 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt das vorgelegte Konzept für die Erstellung des Vorentwurfs. Eine Mischung verschiedener Bauformen

  •           Einzelhäuser mit Einliegerwohnung,
  •           Reihenhäuser mit einer Wohnung und
  •           Doppelhaus/alternativ Mehrfamilienhaus-maximal 6 Wohnungen

wird gewünscht.

 

Folgende Zielsetzungen für die Bebauung sind vorgesehen:

  •           Einzelhäuser mit Einliegerwohnung, die auch zu Ferienzwecken genutzt werden kann
  •           Reihenhäuser mit einer Wohnung und
  •           Doppelhaus mit maximal 2 Wohnungen je Doppelhaushälfte, bei ggf. einer zum Ferienwohnen genutzten Wohnung als Einliegerwohnung
  •           alternativ zum Doppelhaus Mehrfamilienhaus mit maximal 6 Wohnungen.
  •           Gestaltung der Einliegerwohnung zu Zwecken der Finanzierbarkeit der Vorhaben und der Nutzung als Dauerwohnung oder Ferienwohnung,
  •           Verzicht auf die Gewerbeeinheit, bei Beachtung, dass WA typische Dienstleister, Gewerbe und Freiberufler zulässig sind,
  •           Festsetzung der Traufhöhe mit 4,75 m über Bezugspunkt,
  •           für die Reihenhäuser ist eine größere Traufhöhe bei Berücksichtigung der 2-Geschossigkeit zulässig,
  •           Sicherung des öffentlichen Spielplatzes,
  •           Dachneigung 25 bis 45 Grad,
  •           Öffentliche Straße als Einbahnstraße,
  •           Kapazität von bis zu 26 Wohneinheiten,
  •           maximale GRZ 1 von 0,4

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=155501&selfaction=print