04.05.2026 - 6.3 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel erläutert den Sachverhalt.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

  1.       Die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf zur Kenntnis zu nehmen.

 

  1.       Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 37 und Nr. 46 und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden gebilligt und für die Veröffentlichung bestimmt.

 

  1.       Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
    •           Neuansiedlung eines Edeka-Marktes (ca. 1.800 m² Vfl.)
  •         und eines Drogeriemarktes  (ca. 700 m² Vfl.)
    •           Verlagerung und Erweiterung des bestehenden Penny-Marktes (von ca. 800 m² auf 1.000 m² Vfl.)
    •           Nachnutzung des bestehenden Penny-Standortes durch eine geeignete Nutzung
    •           die Unterbringung einer Tagespflegeeinrichtung
    •           Neubau einer Sparkassenfiliale
    •           Erweiterung des ansässigen Kaufhauses Stolz (von 775 m² auf ca. 1.275 m² Vfl. zzgl. 125 m² Außenverkaufsfläche, somit 1.400 m² Vfl.) auf der gegenüberliegenden Seite.

 

  1.       Es werden zwei räumliche Teilbereiche mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz betrachtet.

 

Der Teilbereich 1 (im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 46) wird begrenzt:

  •           im Norden: durch den Kreisverkehr zwischen L 03 und der Boltenhagener

Straße sowie landwirtschaftliche Flächen,

  •           im Osten: durch die Ortsumgehung und landwirtschaftlichen Flächen,
  •           im Süden: durch die Siedlungsflächen der Stadt Klütz und einem Gebiet

mit Waldflächen,

  •           im Westen: durch die Boltenhagener Straße und anschließenden

Grünflächen.

 

Der Teilbereich 2 (im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 37) wird begrenzt:

  •         im Norden: durch Grünflächen,
  •         im Osten: durch die Boltenhagener Straße und Bauflächen des

Sondergebietes für Einzelhandel,

  •         im Süden: durch Straßenverkehrsflächen, die Boltenhagener Straße

sowie Wohnbauflächen der Stadt Klütz,

  •         im Westen: durch Grünflächen.

 

  1.       Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.

 

  1.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1.       Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:    

11

davon anwesend:        

9

Zustimmung:                  

9

Ablehnung:                      

0

Enthaltung:                      

0

Befangenheit:                  

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=155482&selfaction=print