11.05.2026 - 7.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 52 „Tarnewit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Schaffung von ca. 25 WE, Zufahrtsregelung muss im Verfahren überprüft werden.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 mit der Gebietsbezeichnung „Tarnewitz-Wohnen am Kurhaus“ gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

Das Plangebiet in Boltenhagen mit einer Geltungsbereichsgröße von etwa 0,93 ha befindet sich unmittelbar nördlich der Tarnewitzer Straße und umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 6/2, 6/3 und 6/7 der Flur 1, Gemarkung Tarnewitz. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 52 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ausschließlich wohnbaulichen Zweckes dienenden Quartiers in der Ortslage Tarnewitz geschaffen werden. Es sollen Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser entstehen, deren Wohnungen entweder von den Eigentümern genutzt werden oder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

  1. Die Kosten des Planverfahrens trägt der Flächeneigentümer. Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten. Der Flächeneigentümer beauftragt das Planungsbüro Hufmann mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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