22.09.2025 - 8.2 Modernisierung und Erweiterung des Feuerwehrger...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mevius teilt mit, dass es seitens des Landkreises NWM für die Modernisierung der Rettungswache keine Planung gibt.

Die Stadtvertreter wollen nun die Modernisierung für die Kalthalle und die schwarz-weiße Trennung planen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt für die Modernisierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses folgende Punkte (schwarz-weiß Trennung und Kalthalle).

 

  1. Die Planungsleistungen gem. HOAI § 34 Gebäudeplanung (Architektenleistung) Leistungsphasen 2-9 und die Fachplanungsleistungen HLS gem. HOAI § 55 LP 2-9, Elektro gem. HOAI § 55 LP 2-9 und Tragwerksplanung gem. HOAI § 51 LP 1-6 werden zusammen als Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. 

 

Die Vergabe erfolgt stufenweise:

Stufe 1: Leistungsphase 2-4

Stufe 2: Leistungsphase 5-7

Stufe 3: Leistungsphase 8-9

 

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen.

 

3. Ein Vergabeverfahren zur Durchführung der Planungsleistungen wird eingeleitet.

Es soll eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb nach § 12 UVgO durchgeführt werden.

Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung: Seitens der Stadt wurde die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Schwarz / Weiß-Trennung und der Kalthalle gewünscht. 

Somit erfolgte eine öffentliche Ausschreibung der Planungsleistungen nach §9 UVgO. Dafür wurde der Beschluss BV 02/25/076 mit einer Eilentscheidung geändert. 

Für diese Ausschreibung gab es von einer Planergesellschaft eine Rüge, da diese Ausschreibung gegen die verbindliche Vorschrift zur Aufteilung der Leistungen in Fachlose gemäß §22 UVgO verstößt.

Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben. 

Momentan werden vom Land neue Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen und auch der Vergabe von Planungsleistungen festgelegt. 

Das Ergebnis hierzu ist abzuwarten. Erst dann sollte die Stadt entscheiden, welches Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen passend ist.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=151447&selfaction=print