04.08.2025 - 8.16 Erstellung einer Richtlinie über die Gewährung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.16
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo., 04.08.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Doreen Otto
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die vorliegende Richtlinie wird besprochen.
Frau Palm stellt folgenden Änderungsantrag:
Bei Punkt I. Allgemeine Fördergrundsätze wird der erste Satz im ersten Absatz wie folgt geändert: hinter dem Wort „sozialer“ wird „,sportlicher“ eingefügt.
Der erste Satz im ersten Absatz lautet dann:
„Die Stadt Klütz fördert im Rahmen der jeweils im Haushalt des lfd. Jahres bereitgestellten Mittel auf Antrag des Vereins nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuschüsse für die Vorbereitung und Durchführung sozialer, sportlicher und kultureller Projekte.“
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Frau Palm stellt folgenden Änderungsantrag:
Bei Punkt I. Allgemeine Fördergrundsätze wird der zweite Halbsatz im zweiten Absatz wie folgt geändert: Die Worte „bis auf 40 %“ werden ersatzlos gestrichen.
Der zweite Halbsatz im zweiten Absatz lautet dann:
„sollte das Antragsvolumen im laufenden Jahr die bereitgestellten Haushaltsmittel übersteigen oder sollten Finanzengpässe im Haushaltsjahr auftreten, ist eine anteilige Kürzung der Förderbeträge nach diesen Richtlinien möglich.“
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Herr Palm stellt folgenden Änderungsantrag:
Bei Punkt II. Weitere allgemeine Fördergrundsätze für die Zuschussgewährung werden beim ersten Satz im ersten Absatz die in rotmarkierten Worten ersatzlos gestrichen.
Der erste Satz im ersten Absatz lautet dann:
„Der Zuschuss wird bei fristgerechter Einreichung jeweils zum 30.09. eines Jahres für den Erhalt der Förderung im Folgejahr unter Verwendung eines Vordruckes der Stadt Klütz grundsätzlich nur dann gewährt, wenn …“
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Herr Palm stellt folgenden Änderungsantrag:
Bei Punkt II. Weitere allgemeine Fördergrundsätze für die Zuschussgewährung werden beim zweiten Absatz die in rotmarkierten Zahlen ersatzlos gestrichen.
Der zweite Absatz lautet dann:
„Soweit die fristgerechte Antragstellung bis zum 30.09. eines Jahres für den Erhalt der Förderung im Folgejahr versäumt wurde, kann der Antrag nachträglich nicht berücksichtigt werden.“
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Frau Palm stellt folgenden Änderungsantrag:
Bei Punkt V. In-Kraft-Treten wird der erste Satz ersatzlos gestrichen. Als In-Kraft-Treten-Datum soll der 01.01.2026 festgelegt werden.
Der Punkt V lautet dann:
„Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2026 in Kraft.“
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Der Bürgermeister verliest den um die Anträge von Frau Palm und Herrn Palm ergänzten Beschlussvorschlag und lässt sodann darüber abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
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