16.06.2025 - 8.4 Anpassung der Realsteuerhebesätze für das Haush...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mevius übergibt das Wort an Herrn Jung. Herr Jung informiert zum Finanzausschuss. Die Stadtvertreter beraten zum Sachverhalt und folgen der Empfehlung des Finanzausschusses.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Stadt Klütz beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Klütz (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen rückwirkend zum 01.01.2025.

 

Grundsteuer A   430 %

Grundsteuer B  350 %

Gewerbesteuer   385 %

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 Die Satzung ist auf der Internetseite des Amtes Klützer Winkel veröffentlicht. Die Anzeige der Satzung ist zum Landkreis Nordwestmecklenburg versendet. Die neuen Hebesätze der Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer wurden im System hinterlegt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=150046&selfaction=print