16.06.2025 - 8.3 Anpassung der Wertgrenze für die Erfassung von ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Zusätze:
- (vorher TOP 8.14)
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo., 16.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Pauline Beckmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 1.000€ ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, innerhalb des Haushaltsjahres 2025 voll abzuschreiben und mit einem Erinnerungswert von einem Euro in der Buchhaltung abzubilden. (Variante 2)
