16.06.2025 - 8.3 Anpassung der Wertgrenze für die Erfassung von ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Stadtvertreter folgen der Empfehlung des Finanzausschusses.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 1.000€ ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, innerhalb des Haushaltsjahres 2025 voll abzuschreiben und mit einem Erinnerungswert von einem Euro in der Buchhaltung abzubilden. (Variante 2)

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Mitarbeiter/-innen des Amtes Klützer Winkel wurden am 01.08.2025 per E-Mail über den Beschluss informiert. Auf die damit verbundenen Veränderungen bei der Zuarbeit für die Anlagenbuchhaltung und der Haushaltsplanung wurde hingewiesen. 

 

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=150045&selfaction=print