03.06.2025 - 5.1 Gestaltungssatzung zum B-Plan Nr. 19 Niendorf

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erörtert die Festsetzungen der Gestaltungssatzung.

 

In den Festsetzungen ist zu ergänzen:

  • Lichtkuppeln und Dachreiter sind auszuschließen.
  • Jegliche Umfriedungen um und auf dem Grundstück sind unzulässig. 
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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Aufstellung einer Gestaltungssatzung für den Bebauungsplan Nr. 19 auf der Grundlage der beigefügten Gestaltungsfibel.

Darüber hinaus sind nachfolgende Festsetzungen zu ergänzen:

- zur Gestalt der Baukörper

- zu Dächern und Dachneigungen

- zu Fassaden

- zu Einfriedungen, hier insbesondere Ausschluss

- zu Werbeanlagen

- zu sonstigen Festsetzungen (Abfallbehälter)

- Lichtkuppeln und Dachreiter sind auszuschließen

- Jegliche Umfriedungen um und auf dem Grundstück sind unzulässig

  

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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