30.01.2025 - 6.1 Aufhebung der Hebesätze Grundsteuer A und Grund...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Holtz übergibt das Wort an Frau Benzmann (Sachbearbeiterin Finanzen). Sie informiert darüber, dass es sich bei den Jahren 2024/2025 um einen Doppelhaushalt handelt und die Hebesätze der Grundsteuer A und B daher zum 31.12.2024 aufzuheben sind.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Hebesätze der Grundsteuern A und B laut § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Haushaltsjahre 2024/2025 vom 28.08.2024 zum 31.12.2024 aufzuheben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend: 

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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