15.01.2025 - 5.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Planänderung:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 für das Gebiet „Nahversorgungszentrum und Tagespflege an der Umgehungsstraße in Klütz“. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 46 wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch den Kreisverkehr zwischen L 03 und der Boltenhagener Straße

  1. sowie landwirtschaftliche Flächen,

im Osten: durch die Ortsumgehung und landwirtschaftlichen Flächen,

im Süden: durch die Siedlungsflächen der Stadt Klütz und einem Gebiet mit

  1. Waldflächen,

im Westen: durch die Boltenhagener Straße und anschließenden Grünflächen.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist als Anlage beigefügt.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Vorbereitung des Nahversorgungszentrums an der Boltenhagener Straße. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Vollsortimenters, eines Discounters und einer Drogerie sind zu schaffen; ebenso die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Vorbereitung einer Einrichtung zur Tagespflege:

Neuansiedlung eines Edeka-Marktes (ca. 1.800 m² Vfl.)

und eines Drogeriemarktes (ca. 700 m² Vfl.)

Verlagerung und Erweiterung des bestehenden Penny-Marktes (von ca. 800 m² auf 1.000 m² Vfl.)

Nachnutzung des bestehenden Penny-Standortes durch eine geeignete Nutzung

Unterbringung einer Tagespflegeeinrichtung

Neubau einer Sparkassenfiliale.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz billigt die Vorentwürfe für den Bebauungsplan Nr. 46 für das Gebiet „Nahversorgungszentrum und Tagespflege an der Umgehungsstraße in Klütz“. Das Plangebiet wird wie im Aufstellungsbeschluss bekanntgegeben begrenzt. In den Entwurfsunterlagen ist der 3. Teil der zukünftigen Umgehungsstraße vom Gewerbegebiet Klütz bis zum Kreisel Boltenhagener Straße einzuarbeiten.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

8.    Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 BauGB

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=147338&selfaction=print