15.01.2025 - 5.1 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  •           Planänderung: Prüfen Umgrenzung Diskrepanz zwischen Beschluss und Begründung

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dass der Flächennutzungsplan entsprechend dem Plankonzept der Stadt Klütz geändert wird. Es werden zwei Teilbereiche im Rahmen der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz betrachtet.

 

Der Teilbereich 1 (Voraussetzung für den B-Plan Nr. 46) wird begrenzt:

  •           im Norden: durch den Kreisel zwischen L 03 und der Boltenhagener

Straße,

  •           im Osten:  durch die Ortsumgehung,
  •           im Süden:  durch die Siedlungsflächen der Stadt Klütz und ein Gebiet

mit Wald,

  •           im Westen: durch die Boltenhagener Straße.

 

 

Der Teilbereich 2 (Voraussetzung für den B- Plan Nr. 37) wird begrenzt:

  •           im Norden: durch Flächen für die Landwirtschaft,
  •           im Osten:  durch die Boltenhagener Straße,
  •           im Süden:  durch Flächen für die Landwirtschaft
  •           im Westen: durch Flächen für die Landwirtschaft

 

Die Teilbereiche sind in der beigefügten Skizze dargestellt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Stadt Klütz billigt die Vorentwürfe der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für Flächen zur Aufstellung des B-Planes Nr. 37 und des B-Planes Nr. 46 der Stadt Klütz. In den Entwurfsunterlagen ist der 3. Teil der zukünftigen Umgehungsstraße vom Gewerbegebiet Klütz bis zum Kreisel Boltenhagener Straße einzuarbeiten.

 

 

  1. Mit den Vorentwürfen ist das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu befragen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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