07.11.2024 - 7.2 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Neick informiert über die aktuelle finanzielle Lage der Gemeinde und die beantragten Fördermittel. Er erläutert die Neuerrungen anhand des Vorberichtes zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Gemeinde Kalkhorst.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt gemäß § 48 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der Anlagen. 

Die haushaltswirtschaftlichen Sperren des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 gelten nach Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 fort.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Verfügung zur Genehmigung der  1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Gemeinde Kalkhorst wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM per Mail am 25.11.2024 erteilt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 04.12.2024 auf der Homepage des Amtes Klützer Winkels. 

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=146339&selfaction=print