16.10.2024 - 5.3 Antrag auf Änderung der Satzung über den Bebauu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die betroffenen Eigentümer wurden schriftlich aufgefordert sich zu positionieren, ob eine Bebauung in der zweiten Reihe im Rahmen der B-Planänderung ermöglicht werden sollte. Erläuterung durch den Bürgermeister Herrn Mevius: Die betroffenen Eigentümer geben z.Z. keine schriftliche Erklärung ab. Über den Antrag kann nun entschieden werden unter der Voraussetzung, dass ausschließlich Dauerwohnen im Bebauungsplan festgesetzt wird.

Somit geht die Stadt Klütz davon aus, dass diese Bebauung in zweiter Reihe nicht gewünscht ist. Über den vorliegenden Antrag kann nun entschieden werden.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

  1. Der beantragten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Arpshagen zur Realisierung einer Wohnbebauung in zweiter Reihe auf den Grundstücken Neue Straße 2 (Flurstück 86/5) und Neue Straße 2a Flurstück 308, 309) grundsätzlich zuzustimmen.

 

  1. Zur Sicherung der Übernahme der Planungskosten durch die Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=146204&selfaction=print