24.04.2024 - 5.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass sich der Eingriff in den Wurzelschutzbereich, im Zusammenhang mit den Fußwegen aus dem Plangebiet und der Zufahrt zu dem Hinterliegergrundstück noch in Klärung befindet. Ein Ergebnis wird bis zur Sitzung der Gemeindevertretung voraussichtlich vorliegen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt,

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Hohenkirchen für einen Bereich nördlich der Ortslage Niendorf, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 für einen Bereich nördlich der Ortslage Niendorf wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 für einen Bereich nördlich der Ortslage Niendorf gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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