24.04.2024 - 5.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro erläutert den Entwurf.

Die Ausbaubreiten der Zufahrtsstraße resultieren aus dem Fördermittelantrag.

In den Festsetzungen ist nach Pkt. 4 die Grundstücksgröße mit 600m² festzulegen. Der 2. Satz ist entsprechend zu streichen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt,

 

  1.                Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie der zugehörigen Begründung wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 wird wie folgt begrenzt:

-  im Norden: durch die Bungalowsiedlung Wohlenberger Wiek,

-  im Osten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gehölzflächen,

-  im Süden: durch die Verbindungsstraße vom Campingplatz, Bungalowsiedlung und Gemeinschaftssiedlung „Liebeslaube“ zur Jugendherberge Beckerwitz und landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie die Zufahrtsstraße, von der Landesstraße kommend,

-  im Westen:  durch den Campingplatz, Bungalowsiedlung und Gemeinschaftssiedlung „Liebeslaube“.

 

  1.                Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 24 inklusive der zugehörigen Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1.                Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

  1.                In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hohenkirchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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