23.04.2024 - 5.1 Beschluss zur Neufassung der Zweitwohnungssteue...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende verliest den in der Beschlussvorlage beschriebenen Sachverhalt. Er übergibt das Wort an Frau Adam. Sie erläutert den Sachverhalt und die Berechnungsgrundlage. Es werden Nachfragen zur Berechnung und der Satzung gestellt, welche von Frau Adam beantwortet werden. Die Ausschussmitglieder äußern den Wunsch für die Sitzung der Gemeindevertretung eine Zuarbeit vom Amt Klützer Winkel zu bekommen. Die Zuarbeit beinhaltet die Anzahl der Zweitwohnungen in der Gemeinde Hohenkirchen, die Höhe der Steuereinnahmen durch die Zweitwohnungssteuer in den vergangenen Jahren. Des Weiteren soll eine Aufschlüsselung der Anzahl von Steuerbescheiden nach Fällen (Wie viele Mietgrundstücke mit …m² mit Baujahr … mit Lagefaktor … sind vorhanden?) erfolgen. Diese Werte dienen dazu, die Mehrbelastung für die Bürger abzuwägen. Die Ausschussmitglieder wollen auf Ratschlag von Frau Adam die Lagefaktoren anpassen und rechnen diese an den von der Verwaltung gegebenen Beispielen durch.

Im Anschluss verliest der stellvertretende Ausschussvorsitzende den geänderten Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die anliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Hohenkirchen rückwirkend zum 01.01.2020. Der Steuersatz soll 10 % betragen. Die Lagefaktoren der Anlage zu § 4 Absatz 2 der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Hohenkirchen werden wie folgt festgelegt:

 

Bodenrichtwert Lagefaktor

    0 –   50 1,0

  51 – 100 1,05

101 – 150 1,1

151 – 200 1,15

201 – 250 1,2

251 – 300 1,25

301 – 350 1,3

351 – 400 1,35

401 – 450 1,4

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend: 

3

Zustimmung:  

3

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Eine Auflistung der Zweitwohnungsbesitzer nach der Größe und der Lage der Ferienwohnung/ Haus wurde als weitere Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=143237&selfaction=print