16.11.2023 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 14 „Dorfmitte Kalkhorst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
- Datum:
- Do., 16.11.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lachmann erhält das Rederecht. Sie erläutert die festgesetzte Traufhöhe und erklärt, dass diese für das im WA 3 festgesetzte Staffelgeschoss nicht anwendbar ist. Um Planungssicherheit zu erlangen, ist ein erneuter Entwurf im ergänzenden Verfahren zu beschließen und auszulegen (verkürzte Auslegungszeit und beschränkte TÖB-Beteiligung).
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt,
- Die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB.
- Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden erneuten Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 14 sowie den erneuten Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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