10.10.2023 - 6.2.1 Satzung der Stadt Klütz über den Bebauungsplan ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2.1
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Di, 10.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Im Satzungsexemplar ist die Rechtsgrundlage § 13 a BauGB anzupassen.
Im Sachverhalt der Beschlussvorlage wird der letzte Absatz gestrichen und wie folgt ersetzt: Die Voraussetzung für die Bekanntmachung ist gegeben, da der städtebauliche Vertrag bereits abgeschlossen ist.
Im Text Teil B Punkt 1.5 sind Textbausteine zu ändern (Rosenhagen- Hofzumfelde).
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,
- Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung für den Bebauungsplan Nr. 42 für einen Teilbereich in Hofzumfelde östlich der Dorfstraße (Landesstraße L03), bestehend aus der Planzeichnung – Teil A und den textlichen Festsetzungen im Text Teil B, als Satzung.
- Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 für einen Teilbereich in Hofzumfelde östlich der Dorfstraße (Landesstraße L03) wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 für einen Teilbereich in Hofzumfelde östlich der Dorfstraße (Landesstraße L03) gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,5 MB
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2
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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19,1 MB
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