10.10.2023 - 6.1 Satzung der Stadt Klütz über den Bebauungsplan ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Seitens der Bauausschussmitglieder wird die Notwendigkeit des Monitorings bezüglich der Niederschlagswasserproblematik hinterfragt. Das Monitoring soll anhand von Bohrungen zur Ermittlung des aktuellen Grundwasserspiegels erfolgen.

Seitens des Planungsbüros wird erläutert, dass das Monitoring für die Rechtssicherheit des Planes wichtig wäre, um nachweisen zu können, dass sich die Stadt Klütz mit dieser Problematik ausreichend befasst hat. Wie genau das Monitoring ablaufen soll, wird im Verfahren noch festzulegen sein.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

  1.       Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22.1 als einfacher Bebauungsplan für die Regelung der Bebauung beidseits der „Neuen Straße“ in Arpshagen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
  • im Nordosten: durch Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen, 
  • im Südosten: durch die Straße „An der Chaussee“,
  • im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
  • im Westen und im Nordwesten: durch Flächen für die Landwirtschaft.

Ausgenommen ist ein Teilbereich unmittelbar nördlich an der Straße „An der Chaussee“, der an die 2. Reihe der Bebauung an der „Neuen Straße“ angrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22.1 ist dem beigefügten Übersichtplan zu entnehmen.

Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan aufgestellt.

 

  1.      Das Planungsziel besteht in der
  • planungsrechtlichen Regelung des Bestandes,
  • Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes,
  • Reduzierung der Grünflächen zugunsten des allgemeinen Wohngebietes, um die Zufahrten zu den Grundstücken und die Errichtung von Carports zu regeln; adäquat der Bestandssituation.
  • Festlegung der GRZ; bei einer Regelung der GRZ von 0,3 ist ggf. die Rücknahme von überbauten Flächen erforderlich.

 

  1.      Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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