16.10.2023 - 5.1 Beschluss der Satzung der Stadt Klütz über die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Mo, 16.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- City- & Tourismusmanagerin
- Bearbeiter:
- Sabine Stöckmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Frau Stöckmann, die die Beschlussvorlage erläutert. Sie geht insbesondere auf die aktuellen Zahlen und auf die Prognose für das Jahr 2024 ein.
Die Kurabgabensatzung soll, wie von Frau Stöckmann vorgestellt, beschlossen werden. Folgende Änderungen sind zu berücksichtigen:
- § 2 Abs. 1 „vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres“
- § 4 Abs. 3 Nr. 3.2 „Ab dem 01.01.2025…“
- Umsatzsteuerausweis soll noch einmal durch die Amtsverwaltung geprüft werden
Ein Ausschussmitglied erkundigt sich über die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten von benachbarten Gemeinden. Frau Stöckmann beantwortet die Fragen. Der Bürgermeister informiert darüber, dass demnächst ein Termin mit den Gemeinden Hohenkirchen und Ostseebad Boltenhagen diesbezüglich stattfinden wird.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Vorschlag 1 zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Kalkulation und die Satzung der Stadt Klütz zur Erhebung von Kurabgaben ab dem 01.01.2024 in Höhe von:
Vorschlag 1: EUR 1,50 pro Vollzahler ab 16 Jahren (EUR 1,00 ermäßigt) vom 01.01.-31.12.2024
Vorschlag 2: EUR 1,00 pro Vollzahler ab 16 Jahren (EUR 0,50 ermäßigt) vom 01.01.-31.03.& 01.10.-31.12.2024 und EUR 2,00 pro Vollzahler ab 16 Jahren (EUR 1,50 ermäßigt) ab 01.04.-30.09.2024
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,4 MB
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