17.07.2023 - 7.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Nölck erklärt sich für befangen.

Herr Mevius übergibt das Wort an Herrn Mahnel. Herr Mahnel erläutert den Sachverhalt und beantwortet alle aufkommenden Fragen. Die Stadtvertreter beraten das Für und Wider.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Klütz für die Neubebauung südlich der „Neuen Reihe“ in Oberhof wird aufgrund der Variantenuntersuchung und der Entscheidung über die Vorzugsvariante gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 für die Neubebauung

südlich der „Neuen Reihe“ in der Ortslage Oberhof wird wie folgt begrenzt:

- im Nordosten: durch die Straße "Neue Reihe" (miteinbezogen), 

- im Südosten: durch die Landesstraße (L 01),

- im Südwesten: durch Ackerflächen,

- im Nordwesten: durch das bebaute Grundstück "Zur Gärtnerei" Nr. 9.

 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 ist auf dem Deckblatt der Planzeichnung dargestellt.

 

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Die Variantenuntersuchung ist mit für die Auslegung zu nutzen.

 

4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

5. Der Flächennutzungsplan ist für den betroffenen Teilbereich analog zu ändern. Die Durchführung als Parallelverfahren ist vorgesehen. Mit dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit der Darstellung der Wohnbauflächen sind die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

3

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Arne Nölck

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussauszug im Verfahrensordner eingepflegt. Beschluss wird am 12.08.2023 ortsüblich bekanntgemacht. 

 

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Anlagen zur Vorlage

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