13.04.2023 - 4.1 Beschluss über die Änderung des öffentlich-rech...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über den öffentlich-rechtlichen Vertrag und befürworten das Einstellen der zusätzlichen Saisonkraft. Sie stellen fest, dass der erhöhte Personalbedarf insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen besteht.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Änderung des § 1 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs vom 01. April 2022 zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit folgenden Inhalt.

 

Änderungen des § 1 Abs 2:

In der Gemeinde sind saisonal für die Monate Mai bis Oktober 2 Verkehrsüberwacher*innen des Amtes mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden tätig.

 

Es ist sicherzustellen, dass die zusätzliche Kraft überwiegend an den Wochenenden sowie Feiertagen tätig wird.

 

Alle weiteren Vertragsbestandteile bleiben unberührt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:   

7

Zustimmung:  

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=136830&selfaction=print