11.02.2023 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister stellt den Sachverhalt vor. Eine Stadtvertreterin merkt an, dass die Aufzählung der Flurstücke im vorgeschlagenen Beschlusspunkt 1 nicht mit dem Übersichtsplan übereinstimmt. Des Weiteren fällt auf, dass die Flurstücksnummer 96 zwei Flurstücken zugeordnet ist. Die Verwaltung wird gebeten, sowohl die Aufzählung der Flurstücke in den Akten zu korrigieren als auch die Vergabe der Flurstücksnummer 96 auf Korrektheit zu prüfen.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf eine geänderte Beschlussfassung. Der Wortlaut des Beschlusses soll hinsichtlich des Geltungsbereichs und Planungsziels dem Wortlaut in der Bekanntmachung entsprechen.

Außerdem soll ein vierter Beschlusspunkt wie folgt hinzugefügt werden:

 

„4.  Die Zurückstellung aller im Geltungsbereich liegenden Baugesuche nach § 15 BauGB, welche dem Amt aktuell vorliegen, wird beantragt.“

 

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Im Folgenden fasst die Stadtvertretung den geänderten Beschluss.

Im Anschluss unterzeichnet der Bürgermeister die Bekanntmachung.

  

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45 für den Bereich "Am Markt", Ecke Wismarsche Straße und Schloßstraße.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 in Klütz wird wie folgt begrenzt:

  • im Nordosten: durch das bebaute Grundstück "Am Markt" Nr. 5 und die vom Marktabbiegende Straße "Im Thurow",
  • im Osten: durch die bebauten Grundstücke, die östlich an den Markt angrenzen ("Am Markt" Nr. 2, 3, 4) sowie südlich der Wismarschen Straße durch die bebauten Grundstücke "Wismarsche Straße" Nr. 1 und 2 sowie "Wismarsche Straße" Nr. 2a,
  • im Südwesten: durch die bebauten Grundstücke "Schloßstraße" Nr. 2 und das rückwärtige Grundstück "Neuer Weg" Nr. 1a,
  • im Westen

und Nordwesten: durch die "Schloßstraße" sowie die bebauten Grundstücke, die nordwestlich an den Markt angrenzen ("Am Markt" Nr. 6, 7, 8).

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung "Am Markt" an der Ecke Wismarsche Straße und Schloßstraße sowie in der städtebaulichen Neuordnung des Marktbereiches. Zielsetzung ist:
  • Sicherung der Wohnnutzung,
  • Ausschluss von Ferienwohnungen,
  • Ausschluss von Zweitwohnungen,
  • Festsetzung einer 2-geschossigen Bebauung,
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung des ortsbildprägenden Grundstücks "Am Markt", Ecke Wismarsche Straße und Schloßstraße mit Ausschluss der Blockrandbebauung zur Verbesserung der städtebaulichen Situation "Am Markt" im Eckbereich Wismarsche Straße und Schloßstraße, verbunden mit der Eröffnung von Bebauungsmöglichkeiten auf den rückwärtigen Grundstücksflächen, einhergehend mit der Freiflächengestaltung zwischen zukünftiger Bebauung und den Verkehrsflächen.
  • Neugestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen "Am Markt".

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Zurückstellung aller im Geltungsbereich liegenden Baugesuche nach § 15 BauGB, welche dem Amt aktuell vorliegen, wird beantragt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

- Der Aufstellungsbeschluss über B-Plan Nr. 45 der Stadt Klütz für die Bebauung "Am Markt" wurde dem zuständigen Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

- Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.02.2023 ortsüblich bekanntgemacht.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=136168&selfaction=print