23.02.2023 - 5.1 4. Änderung der Hauptsatzung vom 5. August 2019

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Variante 1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt eine 4. Änderung der Hauptsatzung, in der die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin auf einen monatlichen Höchstbetrag von 1.000,00 €, für die erste stellvertretende Person auf monatlich 200,00 € (max. 20 % der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin) und die zweite stellvertretende Person auf monatlich 100,00 € (max. 10 % der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin) erhöht wird. Jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Oder

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt eine 4. Änderung der Hauptsatzung, in der die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin auf einen monatlichen Betrag von 1.000,00 €, für die erste stellvertretende Person auf monatlich 200,00 € (max. 20 % der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin) und die zweite stellvertretende Person auf monatlich 70,00 € (max. 10 % der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin) erhöht wird. Jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Variante 2)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt eine 4. Änderung der Hauptsatzung, in der die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin auf einen monatlichen Höchstbetrag von 1.000,00 € zu erhöhen. Jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Variante 3)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt eine 4. Änderung der Hauptsatzung abzulehnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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