24.05.2022 - 5.2 7. Änderung B- Plan Nr. 2a "Ortszentrum Ost...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mirko Klein erklärt sich für befangen.

 

Folgende Punkte sind noch abzuprüfen:

1.  Besteht Denkmalschutz für die Villen an der Mittelpromenade?

2.  Ermittlung der Real GRZ für die Grundstücke, die die Ergebnisse des Umlegungsverfahrens nicht akzeptiert haben.

 

Der Bauausschuss verständigt sich auf die Abstimmung zu Variante 1). Herr Steigmann lässt über diese abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die GRZ anhand des beigefügten Lageplanes mit Abgrenzung des Geltungsbereiches und der beigefügten tabellarischen Übersicht für das weitere Verfahren.

 

  • Variante 1 - Festsetzung der GRZ unter Berücksichtigung des

vorhandenen baulichen Bestandes und der zugehörigen Grundstücksfläche

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Mirko Klein

 

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Anlagen zur Vorlage

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