24.05.2022 - 5.4 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 für den H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 für den Hotelstandort "Haus Boltenhagen" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 wird wie folgt

            begrenzt:

  • nordöstlich:  durch die Ostseeallee,
  • südöstlich:    durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 50a, 50b,

                                    50c (Ferienanlage Goosbrink),

  • südwestlich: durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 48a, 48b,         48c (Ferienanlage Goosbrink),
  • nordwestlich: durch das Flurstück 132/1.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs.  BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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