19.04.2022 - 8.5 Satzung über die 3. vorhabenbezogene Änderung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel erläutert ausführlich den Sachverhalt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Grundsatzbeschluss über die Fortführung der Bauleitplanung für die Satzung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.

 

  • Die Raumhöhe im Erdgeschoss wird auf max. 3,30 m unter Berücksichtigung der geplanten gewerblichen Nutzung erhöht. Die entsprechend einhergehende Erhöhung der Trauf- und Firsthöhen der Gebäude ist anzupassen.
  • Das Gelände im Bereich der Stellplatzflächen ist so abzusenken, dass die Sichtbeziehungen auf die Gewerbeeinheiten verbessert werden.
  • Die Flächenanteile für Gewerbe und Infrastruktur sind mit 53 % und die Flächenanteile für Ferienwohnungen mit 47 % vorzusehen und abzusichern.
  • Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.
  • Hinsichtlich der Außenwirkung ist auf die gewerbliche Nutzung und einen Schwerpunkt für Infrastruktur im Ortsteil Wohlenberg hinzuwirken.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Niederschrift zur Akte genommen und Planer informiert.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=131134&selfaction=print