22.03.2022 - 5.3 B- Plan Nr. 39 "Haus Boltenhagen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Di, 22.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hebt den Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 39 für den Hotelstandort „Haus Boltenhagen“ vom 22. Oktober 2020 auf.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ergänzt und erweitert den Geltungsbereich um westlich angrenzende Grundstücksflächen, das Flurstück 131/1 und führt das Verfahren entsprechend fort.
- Das Plangebiet befindet sich südlich der Ostseeallee und umfasst das Grundstück des Hotelstandortes „Haus Boltenhagen“, Ostseeallee 48. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- nordöstlich: durch die Ostseeallee,
- südöstlich: durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 50a, 50b, 50c
(Ferienanlage Goosbrink),
- südwestlich: durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 48a, 48b, 48c
(Apartmentanlage Godewind)
- nordwestlich: durch das Flurstück 132/1
Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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230,5 kB
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