17.03.2022 - 5.4 B- Plan Nr. 42 der Stadt Klütz für einen Teilbe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Folgende Punkte sind in den Entwurf noch einzuarbeiten:

1.  Es ist nur Dauerwohnen zulässig.

2.  Verkehrsfläche: Straßenprofil fehlt, Ausweisung als Mischverkehrsfläche, bereits die Mischverkehrsfläche auf das Notwendigste begrenzen.

3.  Bäume im Bereich der Hauptstraße: Baulasten für Baumbestand, Frist für Baumersatz bei Verlust von Bäumen, für den Fall von beispielsweise Windbruch.

4.  Anordnung eines Platzes für unterirdische Sammelcontainer (Glas etc.) 

5.  Gestaltung: Dachneigung 45- 50 °, I- geschossig, Ausschluss von Vorgärten mit Kiesbelag

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung, unter der Voraussetzung, dass die im Wortprotokoll angesprochenen Punkte in den Entwurf eingearbeitet werden:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften sowie der zugehörigen Begründung wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Klütz wird gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt.

 

3. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Klütz in Hofzumfelde wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden:  

durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und teilweise das Grundstück Dorfstraße 28b sowie teilweise Dorfstraße 26b,

 

  • im Osten:  

durch die Grundstücke Dorfstraße 28b, 26b, 27 und landwirtschaftlich genutzte Flächen,

 

  • im Süden:  

durch die Flurstücke mit Gehölzbestand nördlich der Dorfstraße Nr. 25, 

 

  • im Westen:  

durch die Dorfstraße (L 03) (im Bereich der südlichen Anbindung bis zur Fahrbahnmitte) sowie die nicht in den Geltungsbereich einbezogene Dorfstraße Nr. 26.

 

4. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 42 inklusive der zugehörigen Begründung auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

6. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

7. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung: 

0

Enthaltung: 

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=130460&selfaction=print