17.01.2022 - 5.2 Beschluss der Satzung der Stadt Klütz über die ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt und merkt wichtige Gründe für die Erhebung der Kurabgabe an.

 

Die Ausschussmitglieder erfragen, in welchen Umfang die Kurabgabe für Teilnehmer der Veranstaltungen angerechnet oder inwieweit die Kurabgabe für Veranstaltungen auf Schloss Bothmer oder im Literaturhaus usw. gelten sollte. Des Weiteren erfragen die Ausschussmitglieder das Nachlöseentgelt i.H.v. 3,00 €, diese wird zusätzlich zur Kurabgabe erhoben.

 

Des Weiteren werden die Gründe der Anteile für die ansatzfähigen Kosten, insbesondere der Bibliothek i.H.v. 25% erfragt. Frau Habenstein erläutert die Vorgehensweise. Die Ausschussmitglieder bitten um eine Darstellung der Bibliotheksbesucher. Der Ausschussvorsitzende empfiehlt den anderen Ausschussmitgliedern an der nächsten WTU-Sitzung teilzunehmen. An dieser Sitzung wird Frau Stöckmann, Tourismusbeauftragte der Gemeinde Zierow, teilen und über die Kurabgabe in der Gemeinde Zierow berichten.

 

Der Tagesordnungspunkt soll erneut auf der nächsten Finanzausschusssitzung besprochen werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

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