16.12.2021 - 7.3 B- Plan Nr. 29 "Gewerbegebiet Kalkhorst"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Klaus Horn erklärt sich für befangen. Der Bürgermeister informiert zum Sachverhalt.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“ eine Satzung über die Ausübung des Vorkaufrechts gemäß § 25 BauGB. Die Satzung in der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Das Planungsziel besteht darin, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 29 zu sichern.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Klaus Horn

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Zur Akte genommen und Planungsbüro informiert.

 

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Anlagen zur Vorlage