13.12.2021 - 12 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefas...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Mevius die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:

 

TOP 10.1

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem Nachtrag zu den Planungsleistungen im Vorhaben Besucherlenkung im Gemeindegebiet Klütz zuzustimmen.

 

TOP 10.2

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem Antrag auf Ausnahme von den Festsetzungen für Bohrungen für Erdwärmesonden zuzustimmen.

 

TOP 10.3

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB i. V. für das Vorhaben Bebauung eines Grundstücks mit 2Wohngebäude mit je 2 WE im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Plan Nr. 28 nicht zuzustimmen.

 

TOP 10.4

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB i. V. mit der Befreiung nach § 31 BauGB für das Vorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Carportanlage im B-Plan Nr. 28 1. Änd. „Wohngebiet am Lindenring“ + Antrag auf Abweichung zuzustimmen.

 

TOP 10.5

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für das Vorhaben: Umbau und Modernisierung der Klützer Mühle – Erweiterung und Erneuerung der Freianlagen zuzustimmen.

 

TOP 10.6

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für das Vorhaben: Antrag auf Vorbescheid: Errichtung einer Lagerhalle zuzustimmen.

 

TOP 10.7

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für das Vorhaben: Nutzungsänderung und Umbau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes; hier: Aufstellung Dieseltank 40m³ und den Einbau eines Abfüllplatzes in einer vorhandenen Halle zuzustimmen.

 

TOP 10.8

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 35 BauGB für das Vorhaben: Umbau und Sanierung eines Wohnhauses zuzustimmen.