09.12.2021 - 8 Anfragen und Anträge nach der Geschäftsordnung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Krüger informiert auf Bitte der Verwaltung, dass die 3. Corona-Landesverordnung vom 8. Dezember 2021 heute bekanntgemacht wurde. In § 5 der Corona-LVO ist nunmehr geregelt:

„Die Vorsitzenden kommunaler Vertretungen und kommunaler Gremien haben die Möglichkeit im Rahmen des Hausrechts, zusätzlich zu den Auflagen nach Anlage 34, die Teilnahme nur für Geimpfte, Genesene und Personen, die den Nachweis über ein negatives Ergebnis einer gemäß § 1a durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen, anzuordnen. Testpflichten gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.“

 

 

Herr Nevermann verlässt den Sitzungsraum. Es sind somit nur noch 13 von 14 Amtsausschussmitglieder anwesend.