30.11.2021 - 5.4 B- Plan Nr. 36/ B- Plan Nr. 36.1 "Westlicher Or...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Problematik der Abführung des Oberflächenwassers wird angesprochen.

 

Frau Schultz führt weiter aus, dass es erforderlich ist, dass für das Feuerwehr-Gerätehaus eine Flächenfeststellung zu erfolgen hat. Dazu sollte der vorhandene Wall in seiner Notwendigkeit geprüft werden.

 

Herr Mahnel merkt an, dass laut Änderung der Sportstättenverordnung kein Lärmschutz mehr erforderlich ist.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:

 

Das Verfahren für den B-Plan Nr. 36.1 wird fortgeführt.

-          Das Oberflächenwasser aus der Ortslage Wichmannsdorf wird außerhalb und unabhängig des Aufstellungsverfahrens geregelt und schadlos abgeleitet.

-          Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 36.1 wird ein Feuerwehrgerätehaus planungsrechtlich vorbereitet. Die Auswirkungen in Bezug auf Anforderungen des Schalls werden beachtet.

-          Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Bebauungsplanes Nr. 36.1 wird zur Regelung der Feuerwehr auch der Flächennutzungsplan fortgeschrieben.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=127931&selfaction=print