23.11.2021 - 5.6 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Löschwasserentnahme ist noch zu klären.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Klütz für den südwestlichen Bereich der Ortslage Hofzumfelde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 in Hofzumfelde wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden:  durch vorhandene Baugrundstücke der Ortslage Hofzumfelde,                              die über einen Stichweg und die Landesstraße erschlossen werden,

-          im Osten:   durch die Dorfstraße (Landesstraße L 12),

-          im Süden:   durch Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Westen:  durch Flächen für die Landwirtschaft

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Klütz für den südwestlichen Bereich der Ortslage Hofzumfelde durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der in Kraft getretene Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt werden.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

  1. Der Satzungsbeschluss wird gefasst, vorbehaltlich der Klärung des Löschwassers.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend: 

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage