17.11.2021 - 8 Anpflanzung eines Mammutbaumbestandes in der Ge...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Grimm erklärt zum Tagesordnungspunkt. Die Idee ist es, in der Gemeinde Damshagen eine Anpflanzung von Mammutbäumen zu organisieren. Da der Baum nicht in Deutschland heimisch ist, sollen die Bäume als deutschlandweite Touristenattraktion dienen. Herr Grimm hat sich bereits über verschiedene Möglichkeiten einer evtl. Förderung informiert. Er hat zudem bereits einige Sprösslinge gezogen und würde diese zur Verfügung stellen.

Grundsätzlich stehen alle Bauausschussmitglieder dem Vorhaben positiv gegenüber.

Es wird sich auf folgende Vorgehensweise geeinigt:

-          Die Verwaltung prüft die Bedingungen für die Anerkennung von Öko-Punkten

-          Die Verwaltung prüft spezielle Fördermöglichkeiten

-          Für die kleinen Bäumchen muss ein Platz für eine Schonung gefunden werden. Eventuell kann hier ein Gespräch mit der Kirche geführt werden, ob dies auf dem Friedhof möglich sein könnte.

-          Es müssen mögliche gemeindeeigene Waldgrundstücke (nicht nur in Damshagen) herausgesucht und vorbereitet werden.

-          Nach 4-5 Jahren könnten dann die Bäume gepflanzt werden.

 

Zur nächsten Bauausschusssitzung sollte der aktuelle Sachstand mitgeteilt werden.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Öko-Punkte

 Öko-Punkte werden nur für Pflanzungen von einheimischen Arten vergeben. Hinzu kommt, dass für die Anerkennung eine Beschreibung und Bestimmung des naturschutzfachlichen Wertes der Maßnahme und die Beschreibung der Pflege, Kontrolle und Verwaltung der Maßnahme unter Einreichung eines prüffähigen Pflegeplanes notwendig ist. Es müsste dazu ein Grünplaner beauftragt werden. 
Da dauerhaften Pflege, Kontrolle und Verwaltung der Ökokontomaßnahme sichergestellt sein muss, ist es erforderlich, hierfür notwendigen Aufwendungen als kapitalisierter, unter Berücksichtigung von Kostensteigerungen abgezinster Betrag auf einem Treuhandkonto anzulegen. 

 

Erforderliche Genehmigungen für Pflanzung

Für das Ausbringen von Pflanzen, deren Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt bedarf der Genehmigung vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (Art. 40 BNatSchG).

 

Flächen

Abgesehen von je 1 Fläche an der Waldstraße und 1 Fläche am Pariner Weg besitzt die Gemeinde keine nennenswerten Waldflächen. Die genannten Flächen sind stark vernässt und müssten vor einer Bepflanzung erst trockengelegt werden.