12.10.2021 - 5 Auswertung der Vorort-Begehung mit der Straßenv...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Longerich erläutert, dass es um 17.30 Uhr einen Vor-Ort-Begehung in der Ostseeallee mit Herrn Bürgermeister Wardecki, Herrn Bauausschussvorsitzender Steigmann, Herrn Rödiger und Frau Matschke und Herrn Barkowski und Frau Gruber von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg sowie seiner Person stattgefunden hat.

Folgende Verkehrsangelegenheiten wurden in dem Termin beraten:

 

 

Ostseeallee - Lieferverkehr:

Aktuelle verkehrsrechtliche Regelung für den Lieferverkehr ist rechtswidrig, daher muss eine neue Beschilderung angeordnet werden. Die Gemeinden wünscht, dass der Lieferverkehr bis 9.00 Uhr in der Ostseeallee anliefern darf. Die Straßenverkehrsbehörde prüft die Umsetzung.

 

Parken in Parktaschen - Höhe Sparkasse:

Die Gemeinde wünscht ab nachmittags eine zeitlich befristete Regelung zum Parken von allen Verkehrsteilnehmern. Die Straßenverkehrsbehörde prüft die Umsetzung.

 

Ostseeallee – Saisonale Teileinziehung:

Die Gemeinde erfragt, ob eine saisonale Teileinziehung möglich ist. Die Straßenverkehrsbehörde ist hier nicht zuständig, weist dennoch darauf hin, dass hierzu eine zweite Umgehung notwendig sei.

 

Ostseeallee – Fahrradweg straßenbegleitend:

Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass ein Fahrradweg auf der Straße nicht ermöglicht werden kann, da die Straße zu schmal ist.

 

Ostseeallee – Fahrradstraße:

Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass eine Fahrradstraße nur dort eingerichtet werden kann, wo der Fahrradverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist.

 

Strandpromenade – Fahrradfahrer frei:

Der Kurdirektor hat einen entsprechenden Antrag gestellt, der der Straßenverkehrsbehörde zur Prüfung weitergereicht wurde.

 

Albin-Köbis-Siedlung – Parkende PKWS auf dem Grünstreifen:

Die Gemeinde hat den Wunsch, eine Fußgängerzone anstelle des verkehrsberuhigten Bereichs einzurichten. Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass eine Fußgängerzone nicht eingerichtet werden kann. Die Gemeinde prüft, ob durch anstehenden die baulichen Veränderungen eine Verbesserung ermöglicht werden kann (z.B. durch Bordsteinkante oder Pflanzenbewuchs).

 

Weidenstieg – Lieferverkehr:

Aktuelle verkehrsrechtliche Regelung für den Lieferverkehr ist rechtswidrig, daher muss eine neue Beschilderung angeordnet werden. Die Gemeinden wünscht, dass der Lieferverkehr bis 9.00 Uhr in der Ostseeallee anliefern darf. Die Straßenverkehrsbehörde prüft die Umsetzung.

 

Tarnewitzer Chaussee – abknickende Vorfahrtsstraße:

Die Gemeinde hat den Wunsch, dass ein STOPP-Schild an der abknickenden Vorfahrtsstraße aufgestellt wird, da immer wieder Fahrzeugführer*innen vom Kreisverkehr kommend die Vorfahrt nicht gewähren. Die Straßenverkehrsbehörde prüft die Umsetzung.

 

Die Bauausschussmitglieder verständigen sich darauf, dass ein Beschluss der genannten Umsetzungen nicht erforderlich ist und die Umsetzung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg abgewartet wird.

 

Herr Danny Holtz betritt den Sitzungssaal. Es sind nun 8 von 9 Bauausschussmitgliedern anwesend.