18.10.2021 - 7.6 Beschluss über die Verwendung der Zuweisungen f...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertreter folgen der Empfehlung des Hauptausschusses.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V in den Jahren 2020-2022 wie folgt zu verwenden:

 

1. Brandschutz Schule

2. FFW-Gerätehaus Erhaltungsmaßnahmen (Außenfassade)

3. Straßenbau von Grundshagen in Richtung Steinbeck bis Höhe Stallanlagen

4. OD Christinenfeld, Neubau Geh- und Radweg und Beleuchtungsanlage  

5. Straßenbeleuchtung Oberhof

6. Beleuchtung des Radweges Grundshagen

7. Glätten der Überwege im Stadtgebiet, um sie für Rollstuhlfahrer und Benutzer
  von Rollatoren besser begehbar zu machen – bezügl. Förderung informieren

8. Einfahrt Lindenring bis Gehweg am B 28

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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