12.10.2021 - 6.4 Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Zusätze:
- Vorlage anbei
- Datum:
- Di, 12.10.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, folgende Stellungnahme einzureichen:
1. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist im RREP Westmecklenburg (2011) gemäß
Programmsatz 3.3 (1) (Z) als Siedlungsschwerpunkt definiert. Siedlungsschwerpunkte
sollen insbesondere die ortsnahe Grundversorgung für die Bevölkerung gewährleisten
und zur Steuerung der räumlich geordneten Siedlungsentwicklung beitragen. In der Regel
werden Siedlungsschwerpunkte als größere Hauptorte einer Gemeinde in den ländlichen
Räumen definiert, die sich aufgrund der Kriterien wie Einwohnerzahl, Beschäftigtenzahl
und Einzelhandelskapazität von anderen Gemeinden im ländlichen Raum abheben. Die
Siedlungsschwerpunkte sollen so gesichert werden, dass sie in den ländlichen Räumen
in Ergänzung zu den zentralen Orten die ortsnahe Grundversorgung für die Bevölkerung
gewährleisten und zur Steuerung der räumlich geordneten Entwicklung beizutragen. Mit
der Festlegung von Siedlungsschwerpunkten soll einer Schwächung der ländlichen
Räume aufgrund der Ausdünnung der Zentralorte entgegengewirkt und im Sinne von
Programmsatz 4.1 (1) LEP M-V ein Beitrag zum Erhalt der gewachsenen dezentralen Siedlungsstruktur gewährleistet werden. Gleichzeitig soll die Sicherung der ländlichen
Räume als Wirtschaft- und Wohnstandort unterstützt werden. Für die Gemeinde
Ostseebad Boltenhagen ist in diesem Zusammenhang maßgeblich, dass der Ortsteil
Boltenhagen eng verbunden ist mit den angrenzenden Ortsteilen Tarnewitz und
Redewisch und hier ein enger Zusammenhang besteht.
Die Vorschläge zur zukünftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung bewertet die
Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wie folgt.
Aus Sicht der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kann in Wertung des Grobkonzeptes
für die Teilfortschreibung der Kapital 4.1 und 4.2 nicht allein eine rein quantitative
Steuerung gemäß Berechnungsmethode im Grobkonzept für die zukünftige
Entwicklungsstrategie zugrunde gelegt werden. Die quantitative Berechnung gemäß
Grobkonzept dient sicherlich als Grundlage für die Grundsteuerung der
Wohnbaukapazitäten. Die in den drei Varianten dargestellte quantitative Steuerung der
Wohnbaukapazitäten kann die zukünftige Entwicklung des Siedlungsschwerpunktes
Boltenhagen hinsichtlich der erforderlichen Bauflächenangebote und der infrastrukturellen
Voraussetzungen nicht sicherstellen.
Aus Sicht der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sollte es Ziel sein, neben der
quantitativen Grundsteuerung eine qualitative Bewertungsmatrix für die Gemeinden zu
erstellen und die Besonderheiten jeder Gemeinde zu betrachten und zu bewerten. Die
ermittelten allgemeingültigen Qualitätsmerkmale sollten mit den Gemeinden abgestimmt
werden und für zukünftige Entscheidungen zugrunde gelegt werden. Die qualitative
Bewertungsmatrix wäre die Grundlage für zusätzliche Kontingente für
Wohnbaukapazitäten neben den Kontingenten der quantitativen Berechnungen.
Die Siedlungsschwerpunkte als Ankerpunkte im ländlichen Raum zu nutzen, wird von der
Gemeinde Ostseebad Boltenhagen begrüßt. Die Steuerung der Siedlungsentwicklung
aus der Kombination von quantitativen und qualitativen Aspekten kann maßgeblich
Einfluss auf die bereitzustellenden Wohnbaukapazitäten und das erforderliche
Bauflächenangebot haben. Das eine bedingt das andere. Für die Erfüllung der Aufgaben
innerhalb eines Tourismusschwerpunktraumes an der Außenküste sind in der Gemeinde
Ostseebad Boltenhagen attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen zu sichern.
2.Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und den Hauptort Boltenhagen selbst sind
folgende qualitativen Merkmale und Entwicklungsstrategien zu berücksichtigen und zu
bewerten:
- Siedlungsschwerpunkt |
- Nahversorgung |
- Gemeinbedarfseinrichtungen |
- Kita |
- Schule |
- Soziale Infrastruktur/ medizinische Grundversorgung |
- Arzt |
- Zahnarzt |
- Apotheke |
- Pflegeheim |
- Physiotherapie |
- Seniorengerechter Wohnraum |
- Dienstleistungseinrichtungen |
- Bank |
- Friseur |
- Verkehrsinfrastruktur |
- Anbindung an ÖPNV und Boltenhagener Bäderbahn Carolinchen, Boltenhagener Shuttle |
- Bahnhof (Erreichbarkeit) |
- Tourismusschwerpunktraum |
- Arbeitsplatzangebot |
- Gewerbestandort - Feuerwehr, Sportlerheim, Kirche, Hafen Kliniken, Begegnungsstätten, Hotels, Schwimmbäder, Vereine
|
Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist es wichtig, dass bei aller
Verallgemeinerung, eine auf die jeweilige Gemeinde bezogene Entwicklungsmöglichkeit
gewahrt wird. Die Konzentration der Entwicklungspotenziale auf den Hauptort ist Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sekundär. Das Ostseebad Boltenhagen selbst und Tarnewitz sind aus städtebaulicher Sicht als eine Einheit zu betrachten.
Die Nachnutzung von bereits baulich genutzten Flächen ist aus Sicht der Gemeinde
dringend geboten. Derzeit stellen die ursprünglich landwirtschaftlich genutzten baulichen
Anlagen in Redewisch einen städtebaulichen Missstand für das Landschaftsbild und das
Erscheinungsbild der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen dar. Die Gemeinde Ostseebad
Boltenhagen hat u.a. das Ziel formuliert, vorrangig Innenbereichsflächen zu nutzen und
den Außenbereich zu schützen. Unter diesem Gesichtspunkt wurden zuletzt bauliche
Absichten im Außenbereich bewertet. In diesem Zusammenhang wird die Nachnutzung
bereits anthropogen vorbelasteter Flächen, wie z.B. in Redewisch, favorisiert.
3. Von besonderer Bedeutung für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist, dass in
Tourismusschwerpunkträumen der Erhaltung und Sicherung der Wohnfunktion in
Dauerwohnungen größtmögliche Bedeutung beigemessen wird. Die fortwährende
Umnutzung von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen oder in Zweitwohnungen zur
Freizeitnutzung bedingt einen zusätzlichen Bedarf an Wohnraum für die ortsansässige
Bevölkerung und somit eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Eine städtebauliche
Steuerung ist ohne Planung kaum möglich. Einer Umnutzung von Dauerwohnen in
Ferienwohnen und Zweitwohnungen sollte entgegengewirkt werden; dies ist zumindest in
Tourismusschwerpunkträumen zur Aufrechterhaltung der Dauerwohnfunktion erforderlich
4. Seitens der Gemeinde wird die Forderung aufgemacht zu überprüfen, ob die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bereits den Leistungsumfang für ein Grundzentrum hat. Sie beantragen eine Prüfung als Grundzentrum.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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267,1 kB
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4
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78,2 kB
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