25.08.2021 - 9 Bericht der Tourismusbeauftragten

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Tourismusbeauftragte, Frau Sabine Stöckmann, berichtet über folgende wichtige Angelegenheiten:

 

  1. Umsatzzahlen Tourismus 2021:
  1.                Einnahmen Tageskurkarten rund € 19.400 brutto

Einnahmen Kurkarten Übernachtung u. Jahreskurkarten rund € 99.150 brutto

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum liegen wir bei etwa 94% (6% weniger Einnahmen Kurabgabe bisher; Ausfall April u. Mai)

  1.               Einnahmen Parken rund € 44.000 brutto (= etwa wie Vorjahr)
  2.                Einnahmen Strandkorbvermietung rund € 10.300 brutto (= 17% mehr Einnahmen als im Vorjahr)
  3.               Einnahmen Ticketverkauf Open-Air-Kino insg. € 4.315,00 brutto
  1. Gesetz- und Verordnungsblatt für M-V „Gesetz zur Einführung von Tourismusorten und Tourismusregionen“ ist im Juli 2021 in Kraft getreten.

Erlass des Wirtschaftsministeriums zur Änderung des KurortG und KAG vom 18.08.2021 haben wir am 25.08.2021 erhalten.

Neuerungen:

  • Es wurde die Möglichkeit geschaffen, eine elektronische Meldepflicht einzuführen (bisher nur freiwillig).
  • Einnahmen aus Kurabgaben können zukünftig bspw. auch für die Finanzierung von Gästekarten, fahrpreislosem ÖPNV und Marketingleistungen eingesetzt werden.
  • Orte, die nicht als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind, aber für die Tourismus wichtig sind, können sich als Tourismusorte anerkennen lassen. Die Anforderungen für die Anerkennung fallen eher niedrig aus.
  • Es können Tourismusregionen gebildet werden (mind. 1 prädikatisierter Ort) – Ziel u. a. die gegenseitige Anerkennung von Kurkarten

Die Änderungen dienen der Neuaufstellung der Organisation und Finanzierung des Tourismus in den Kooperationsgebieten mit dem Ziel der Einführung einer regionsweiten Kurtaxe bei gegenseitiger Anerkennung der Kurkarte in den einzelnen Mitgliedsgemeinden. Das Gesetz schreibt hier allerdings eine Harmonisierung des Satzungsrechts zur Erhebung der Kurabgabe vor. Dies kann bedeuten, dass in der Tourismusregion die Kurabgabe einheitlich sein muss (Zeitraum, Höhe, Befreiungen/Ermäßigungen). Ebenso sind Aktivitäten auf ein gebietsbezogenes Marketing und eine regionale branchenübergreifende Zusammenarbeit lt. Erlass wichtig für die Anerkennung als Tourismusregion.

In KW 35 findet ein Treffen mit dem Verband Mecklenburgischer Ostseebäder e.V. und Kurdirektor*innen/Tourismusbeauftragen der Mitgliedsorte der Wismarbucht statt. Themen sind u. a. die Zusammenarbeit in der Wismarbucht (Gästekarte), die gegenseitige Anerkennung der Kurkarte und die Vorstellung der Gesetzesänderung.

Nach Rücksprache mit dem VMO kann die Gemeinde Zierow beantragen, die Ortsteile Eggerstorf, Landstorf, Fliemstorf (u. Wisch) als Tourismusorte anerkennen zu lassen. Der Ortsteil Zierow wäre dann Erholungsort und die anderen Ortsteile Tourismusorte. Es kann dann eine gemeinsame Kurabgabe erhoben werden. Vorteil: Einnahmen der Kurabgaben könnten für Investitionen und Aufwendungen in der gesamten Gemeinde verwendet werden.

Sobald weitere Informationen vorliegen, werden diese in der nächst möglichen Sitzung der GV vorgetragen.

Alle Anträge auf Änderungen (Anerkennung Tourismusorte, Zusammenschluss zu einer Tourismusregion) bedürfen eines Beschlusses der Gemeindevertretung.

  1. Flächentool: Die entsprechende Fläche zur Miete für die Aufstellung eines E-Tankstelle auf dem Parkplatz Strandstraße gegenüber dem Reiterhof wurde am 24.08.2021 über das FlächenTOOL veröffentlicht.

An diesem Parkplatz fehlt ein Parkautomat. Hier könnte der Parkautomat, der derzeit am Strandeingang für die Tageskurkarten aufgestellt ist, genutzt werden. Es ist zu empfehlen, am Strandeingang einen Kassenautomaten (nicht umgerüsteter Parkautomat) aufzustellen.

  1. Hundestrand: es wird empfohlen, eine Erweiterung des bewirtschafteten Strandbereichs vorzunehmen, so dass auch der sog. „Hundestrand“ gereinigt werden kann. Die Anfrage Ende Juni 2021 ans Amt, zur Prüfung der Voraussetzungen blieb bisher unbeantwortet.
  2. Förderantrag (ILERL) „Aufwertung Rad-/Wanderwege“ wurde im August 2021 gestellt.
  3. Haus im Schwanenteich, das möglicherweise als FH genutzt wird: das Amt hat eine Anfrage zur Prüfung an den Landkreis gesandt.
  4. Beschluss 20.11.2019 „Leinenpflicht für Hunde“: am 23.08.2021 fand die Beratung zum Entwurf der VO mit der Genehmigungsbehörde (LK NWM) statt. Das Amt geht von einer kurzen Genehmigungsphase aus (sofern der Landkreis keine weiteren Änderungswünsche hat).
  5. Frau Soll (Haus Sonneneck) wird kein Catering mehr anbieten (Gemeindeveranstaltungen).