01.07.2021 - 14 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefas...

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Wortprotokoll

 

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Wardecki die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:

 

TOP 12.1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters Herrn Wardecki zur Annahme des Angebotes und die Beauftragung der Lieferung des Hartholzes.

 

TOP 12.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters Herrn Wardecki zur Annahme des Angebotes und zur Beauftragung der Lieferung der Harthölzer.

 

TOP 12.3

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters Herrn Wardecki zur Annahme der Nachtragsangebote Nr. 2 und 3 und zum Abschluss der Nachtragsvereinbarung Nr. 2.

 

TOP 12.4

Zurückgestellt.

 

TOP 12.5

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Personalkosten aus den liquiden Mitteln des Gemeindehaushaltes zur übernehmen. Personalkosten sind im Gemeindehaushalt eingestellt.

 

TOP 12.6

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt, die Grundstücke anzukaufen.

 

TOP 12.7

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Beauftragung des 2. Nachtragsangebots.

 

TOP 12.8

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1. die Sperrung der ehemaligen Wehranlage an der Mündung des Tarnewitzer Bachs durch das Amt Klützer Winkel.  Es soll ein Schild „Betreten verboten – der Amtsvorsteher“ aufgestellt sowie der Zugang aus Richtung der Wohlenberger Wiek geschlossen werden. Im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Sicherstellung der Verkehrssicherheitspflicht ist hier das Amt Klützer Winkel zuständig. Die entstehenden Kosten soll über Ersatzvornahme vom StALU zurückgefordert werden.

2. die Aufhebung des GV-Beschlusses vom 02.09.2020 (GV Bolte/20/14549) zur Beauftragung der Bauwerksprüfung.

 

TOP 12.9

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dem Antrag auf Kauf einer Teilfläche nicht statt zu geben. Das Nutzungsrecht wird gemäß Nutzungsvertrag übertragen.

 

TOP 12.10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, das Verkaufsangebot zu erwerben.

 

TOP 12.11

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Kaufantrag für eine Teilfläche zuzustimmen.