15.06.2021 - 7.1 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Steigmann erklärt sich für befangen und Herr Borawski übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Von den Vertretern des Planungsbüros werden die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge erläutert. Insbesondere wird auf die Prüfungen bzgl. Vogelschutzgebiet und FFH eingegangen.

 

Seitens der Bauausschuss-Mitglieder ergeben sich diverse Nachfragen.

 

Herr Mathias Holthusen stellt folgenden Antrag:

Die Dünenbereiche (Grau-Dünen), im Bereich zwischen Strandpromenade und Strand, sind aufgrund der Ergebnisse der FFH-Prüfungen besonders schützenswert und sollten deshalb auch entsprechend eingezäunt werden.

Abstimmung:  2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Somit ist dieser Antrag abgelehnt.

 

Im Weiteren stellt Herr Frank Borawski die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:

 

  1. Die Gemeinde entscheidet sich für den Abwägungsvorschlag 1 zu Ziffer A 3 der Abwägung der Stellungnahme des Landkreises (d.h. die Gemeinde bleibt bei der bisherigen Festlegung zum Dauerwohnen im Vorhaben- und Erschließungsplan und zusätzliche Regelung im Durchführungsvertrag).

 

 ODER

 

 Die Gemeinde entscheidet sich für den Abwägungsvorschlag 2 zu Ziffer A 3 der Abwägung der Stellungnahme des Landkreises (die Gemeinde regelt die Standorte des Dauerwohnens ausschließlich im Durchführungsvertrag, keine Festlegung mehr im Vorhaben- und Erschließungsplan).

 

  1. Die auf Grund der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis zu 1):

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

1

 

Abstimmungsergebnis zu 2) und 3):

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

1

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Michael Steigmann

 

Nach der Beratung und Abstimmung übernimmt Herr Steigmann wieder die Sitzungsleitung.

 

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