18.05.2021 - 8.2 Beschluss über die Gebührensatzung für die Benu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Longerich erläutert die Hinweise zur aktuellen Münzgeldzahlung und die damit verbundenen Probleme für Strandbesucher. Die Ausschussmitglieder beraten über die weitere Vorgehensweise und die Möglichkeit die Gebührenautomaten nachzurüsten.

 

Folgende Anpassungen sind an der Satzung vorzunehmen:

 

§ 5 Gebührenhöhe

Abs. 1) […] beträgt für den ganzen Tag 2,00 Euro/Person

Abs. 3) […] in Höhe von 35,00 Euro für die Saison erwerben. Die Familienkarte ist für 3                             zahlungspflichtige Personen gültig.

Abs. 5) […] Gebühr, wird einer von der Stadt Klütz beauftragten Person eine                               Nachlösegebühr in Höhe von 5,00 Euro pro Person erhoben.

 

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Beschluss:

Der WTU-Ausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz mit den vorgenannten Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=122172&selfaction=print