18.05.2021 - 4.3 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Das Planungsbüro erläutert umfangreich den Abwägungsvorschlag. Der Abwägungsvorschlag ist mit Versendung der Unterlagen zur Sitzung der Gemeindevertretung vollständig beizufügen.

 

Hinterfragt wird der Zusammenhang aus der LBauO, bzgl. des Zusammenhanges Staffelgeschoss ist anzusetzen als Vollgeschoss.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die auf Grund der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB liegen nicht vor.  Es ergeben sich               
    - zu berücksichtigende; 
    - teilweise zu berücksichtigende und 
    - nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen. 
    Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1a/ 1b ist Bestandteil dieses Beschlusses.
     
  2. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

3

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=122119&selfaction=print