14.04.2021 - 6.3 Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenkirchen a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Das anwesende Planungsbüro erläutert den Abwägungsvorschlag. Anschließend werden die einzelnen Ortslagen näher betrachtet.  Es wird angeregt, das Instrument der Zweckentfremdungssatzung in die Abwägung mit aufzunehmen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung: 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.

 Es ergeben sich:

  • zu berücksichtigende,
  • teilweise zu berücksichtigende
  • und nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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