10.03.2021 - 7.1 Parkraumkonzept der Stadt Klütz, Schloßstraße u...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Handwerker- und Gewerbeverein Klütz e.V., sowie die anwesenden Einwohner der Schloßstraße Klütz erhalten einstimmig das Rederecht.

 

Die Vertreter des Handwerker- und Gewerbeverein finden die Parksituation für schlüssig. Wichtig ist, dass die Schloßstrasse in beiden Richtungen befahrbar bleibt und das sowohl Kunden, als auch Einwohner parken können.

Es wird hinterfragt, wie ggf. das Parken von  Besuchern geregelt werden könnte.

Eine Einwohnerin schlägt vor, ein PKW  mit Kennzeichen auf den ausgewiesenen Parktaschen stellen zu können. Nach dem vorliegenden Konzept haben die Einwohner nicht die Möglichkeit, dann vor Ihrem Haus parken zu können, sondern nur auf freien Parkflächen. 

Ein Ausschussmitglied macht den Vorschlag, eine Parkzone in der Schloßstraße einzurichten. Hier sollte der Anfang und das Ende mit gekennzeichneten Flächen ausgewiesen werden. Ebenso sollten Anwohnerparkausweise nur für Bewohner, die keine Zufahrt auf Ihrem Grundstück haben, ausgegeben werden.

Die Frage, wieviel PKWs pro Haushalt angesetzt werden sollen,  ist zu klären.

Priorität müssen auf jeden Fall Bewohner mit Erstwohnsitz haben.

Die PKWs des Pflegedienstes müssten dann z.B. auf dem Parkplatz der Stadt Klütz vor dem Sportplatzgelände ausweichen.

Die Versetzung der Parkmöglichkeiten in der Schloßstraße wird als Verkehrsberuhigung für den fließenden Verkehr angesehen. Eine weitere Möglichkeit im Rahmen des Verkehrskonzeptes wäre die Errichtung von Parkscheinautomaten.

Der Bürgermeister teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass er bereits Kontakt mit der Erbengemeinschaft aufgenommen hat, wo mehrere öffentliche Parkflächen an der Schloßstraße geplant sind.

Es wird der Vorschlag unterbreitet, die Parkzonenbeschilderung zu überarbeiten und dieses Konzept in einer Einwohnerversammlung mit den Bürgern der Schloßstraße zu beraten.

Herr Schiffner vom Ingenieurbüro LOGOS wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Aufstellung von Parkscheinautomaten mit einer entsprechenden Gebühr in der Schloßstraße

umsetzbar ist um, eine geordnete Verkehrssituation herbeizuführen. Es wird empfohlen, bei Einsatz von Parkscheinautomaten im gesamten Stadtgebiet ggf. die gleichen Gebühren zu nehmen, um „Parktourismus“ zu vermeiden.

Kurze Wege sind zumutbar, da die Bürger, wenn sie auswärts einkaufen z. B. auch lange Wege auf großen Parkplätzen in Kauf nehmen und die Wege in Klütz nicht so weit sind. Die Stadt kann nicht dafür verantwortlich sein, jedem Kunden das Parken unmittelbar vor jedem Geschäft zu ermöglichen.

Ggf. sollten weitere kostenfreie Parkflächen am Bahnhof geschaffen werden. Das letzte Ende der Schloßstrasse sollte ein beidseitiges Parkverbot erhalten. Der Preis für die Anwohnerparkausweise muss noch festgelegt werden.

 

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Beschluss:

Der WTU-Ausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

  1. Das Ingenieurbüro LOGOS wird beauftragt zur nächsten Ausschusssitzung die Errichtung  von Parkscheinautomaten und deren Auswirkung auf die Verkehrssituation in der Schloßstraße vorzulegen.
  2. Eine Einwohnerversammlung mit den Bürgern der Schloßstraße mit der Vorstellung des  Parkraumkonzeptes soll durchzgeführt werden. 
  3. Die o. g. Vorschläge sind seitens der Verwaltung zu prüfen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

6

Zustimmung:              

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=119579&selfaction=print