08.12.2020 - 6.1 Grundsatzbeschluss zum Bau von Strandhäusern an...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Prospekt des StALU liegt allen anwesenden Ausschussmitgliedern vor. Es herrscht hier Einigkeit darüber, dass der Neubau der Strandhäuser den an der Dünenpromenade integrierten Strandhäuser angepasst werden soll (gleiche Optik).

 

Folgende Abschnitte in Redewisch - Strandaufgang 01 und 02 - sollen hier ebenfalls berücksichtigt werden.

 

Es wird sich darauf verständigt, die Variante 1) zur Abstimmung zu bringen. Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt für die Strandzugänge 1, 2 und 21 sowie in Redewisch 01 und 02 wie folgt:

 

Variante 1: Auf dem Strand abstellbar ohne Tiefgründung (z.B. auf Sandrampe, Holzklötzen, Geotextilcontainern)

 

Die Kosten für die entsprechende Variante trägt der Eigenbetrieb „Kurverwaltung“.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=118541&selfaction=print