08.12.2020 - 6.1 Grundsatzbeschluss zum Bau von Strandhäusern an...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di, 08.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:15
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Katleen Herr
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Das Prospekt des StALU liegt allen anwesenden Ausschussmitgliedern vor. Es herrscht hier Einigkeit darüber, dass der Neubau der Strandhäuser den an der Dünenpromenade integrierten Strandhäuser angepasst werden soll (gleiche Optik).
Folgende Abschnitte in Redewisch - Strandaufgang 01 und 02 - sollen hier ebenfalls berücksichtigt werden.
Es wird sich darauf verständigt, die Variante 1) zur Abstimmung zu bringen. Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt für die Strandzugänge 1, 2 und 21 sowie in Redewisch 01 und 02 wie folgt:
Variante 1: Auf dem Strand abstellbar ohne Tiefgründung (z.B. auf Sandrampe, Holzklötzen, Geotextilcontainern)
Die Kosten für die entsprechende Variante trägt der Eigenbetrieb „Kurverwaltung“.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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