14.12.2020 - 12 Antrag auf Einziehung/Teileinziehung nach § 9 S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stadtvertreter beraten zum Sachverhalt.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, auf der Grundlage des § 9 Absatz 2 Straßen – und Wegegesetzes des Landes M-V (StrWG – M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der aktuell gültigen Fassung, die Beantragung der Teileinziehung mit Einstufung  von einer Gemeindestraße – „Ortsstraße“ in eine “Sonstige öffentliche Straße“ mit beschränktem Benutzerkreis an der Nutzung des öffentlichen Weges, wie Fußgänger, Radfahrer, Schwerbehinderte, Eigentümer, Lieferanten des Eigentümers, (Gemarkung Klütz, Flur 4, Flurstück 191) bei der Landrätin als unteren Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, mit Sitz in 23936 Grevesmühlen, Börzower Weg 1-3 durchzuführen. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Beschlusses ist der vorherige Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zur Kostenübernahme des Landes in Bezug auf die Instandhaltung und Verkehrssicherungspflicht.

 

 

Anlagen:

 

  • Lageplan
  • Flurstückauszüge 
  • Widmungsverfügung 
  • Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

3

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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